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Aktuelle Informationen und Neuigkeiten über Urlaub, Reise, ...

 

Mängel innerhalb eines Monats reklamieren      (Nov. 2007)

Urlauber müssen Reklamationen rechtzeitig nach ihrer Rückkehr dem Reiseveranstalter mitteilen. 
Die Frist hierfür betrage in der Regel einen Monat, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit. 
Mängel wie Baustellenlärm im Hotel müssen dem Veranstalter gegenüber nachgewiesen werden. Dazu könnten sich Urlauber beispielsweise vor dem Rückflug vom Reiseleiter eine Mängelliste unterschreiben lassen. Alternativ reichen meist auch Fotos oder Zeugenaussagen als Belege aus.
Reklamationen sollten zudem stets schriftlich verfasst und per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.

 

Schon gewusst ? Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für Reiseschutzimpfungen!     (Okt. 2007)

„Vor Reiseantritt sollten Urlauber sich umfassend über das jeweilige Reiseland und seine Besonderheiten informieren – beispielsweise darüber, ob Impfungen für das jeweilige Urlaubsland empfohlen werden“,
rät Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV).
Informationen zum notwendigen Impfschutz gibt es zum Beispiel bei den Tropeninstituten. Seit kurzem übernehmen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Reiseschutzimpfungen.

 

Informationskampagne zum europäischen konsularischen Schutz     (Mai 2007)

Habe ich in einem Reiseland außerhalb der europäischen Union konsularische  Unterstützung und konsularischen Schutz ? Antwort (pdf-Datei, 0,4MB)