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Mängel innerhalb eines Monats reklamieren
(Nov. 2007)
Urlauber müssen Reklamationen rechtzeitig nach ihrer Rückkehr dem Reiseveranstalter mitteilen.
Die Frist hierfür betrage in der Regel einen Monat, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit.
Mängel wie Baustellenlärm im Hotel müssen dem Veranstalter gegenüber nachgewiesen werden. Dazu könnten sich Urlauber beispielsweise vor dem Rückflug vom
Reiseleiter eine Mängelliste unterschreiben lassen. Alternativ reichen meist
auch Fotos oder Zeugenaussagen als Belege aus.
Reklamationen sollten zudem stets schriftlich verfasst und per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.
Schon gewusst ? Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für Reiseschutzimpfungen!
(Okt. 2007)
„Vor Reiseantritt sollten Urlauber sich umfassend über das jeweilige Reiseland
und seine Besonderheiten informieren – beispielsweise darüber, ob Impfungen
für das jeweilige Urlaubsland empfohlen werden“,
rät Klaus
Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV).
Informationen zum notwendigen Impfschutz gibt es zum Beispiel bei den Tropeninstituten.
Seit kurzem übernehmen zahlreiche gesetzliche Krankenkassen die Kosten
für Reiseschutzimpfungen.
Informationskampagne
zum europäischen konsularischen Schutz (Mai 2007)
Habe ich in einem Reiseland außerhalb der europäischen
Union konsularische Unterstützung und konsularischen
Schutz ? Antwort
(pdf-Datei, 0,4MB)
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