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Urlaubs-Checkliste - Checkliste für den Urlaub Reisebüro in Ludwigsburg Marbach
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UrlaubsCheckliste
Die Checkliste für Ihren Urlaub - damit alles gut geht.

 

Wichtiger Hinweis auf Grund einer Rechtssprechung!

Urlaubscheckliste 

Vorbereitung

Reisepass, Personal-/Kinderausweise gültig?

Sind Visa vorgeschrieben?

Fotokopien von Reisedokumenten machen und separat aufbewahren.

Geld/Devisen/Reisechecks/Scheckkarte getrennt aufbewahren

Impfung nötig? Impfschein und Blutspenderausweis mitnehmen

Nehmen Sie Haustiere mit? Über Einfuhrbestimmungen informieren?

Reise-, Hotel-, Camping-, Sprachführer besorgen

Autoatlas, Stadtpläne auf neuestem Stand?

Gepäck-, Reise-, Krankenversicherung abgeschlossen? Auslandskrankenscheine besorgt?

Sportausrüstung einsatzbereit?

Brillen/Kontaktlinsen vom Augenoptiker überprüft? Pflegemittel besorgt?

An Kosmetika, Sonnenschutzmittel gedacht?

Reiseapotheke aufgefüllt?

Dauermedikamente zusammengestellt?

Reiselektüre / Spiele / Bastelmaterial

Handarbeitszeug / Nähzeug / Strickzeug

 

Urlaubsbekleidung komplett?

Sport- und Badesachen

Wanderausrüstung / Regenschutz

feste Schuhe / Schuhputzzeug

 

Alle Geräte an Bord?

Kamera, Sonnenblende, Zusatzobjektive, Filter

Ausreichend Filmmaterial?

Paßbilder (z. B. für Skipaß)

Fernglas, Sonnenbrille

Rasierapparat, Fön (evtl. Adapter besorgen)

Wecker

Thermosflasche, Kühlbox

Kofferradio / Radiorecorder

 

Für die Kleinen

Spielzeug für die Reise eingesteckt?

Extrakissen fürs Auto eingepackt?

Schmusetier (Puppe, Teddy) und Lieblingsspielzeug nicht vergessen?

Wickeltasche für die Reise gepackt?

 

Rund ums Auto

Papiere O.K.? Kfz-Schein, Internationaler Führerschein, grüne Versicherungskarte

Betriebsanleitung / Adressen der Vertragswerkstätten

Autoclub-Mitgliedskarte / (Auslands-) Schutzbrief

Benzingutscheine

Vollkasko-Kurzversicherung

Auto-Urlaubs-Check gemacht?

Abschleppseil, Warndreieck, Verbandskasten, Feuerlöscher, Reservekanister an Bord?

Bordwekzeug in Ordnung? Wagenheber, Ersatz-Keilriemen, Birnen, Sicherungen, Isolierband, Draht, Taschenlampe, Taschenmesser

Reservebrille nicht vergessen! ( für Autofahrer z.B. in der Schweiz Pflicht)

Sonnenbrille fürs Autofahren geeignet?

Auto-Ersatzschlüssel mitnehmen!

Luftdruck (auch im Reservereifen) um 0,2 bar erhöhen

Kindersitz eingestellt?

 

Rechnungen bezahlt?

Rundfunk / Fernsehen / Telefon

Versicherungen

Gas, Wasser, Strom, (Stadtwerke)

 

Vorsorge getroffen?

Urlaubsadresse und Wohnungsschlüssel an Nachbarn/ Verwandte gegeben? Nachbarn gebeten, Briefkasten zu leeren?

Haustiere versorgen lassen oder in Pflege geben!

Heizung / Warmwasserboiler abgestellt?

Blumen versorgt?

Zeitung ab- /umbestellt?

Brötchen / Milch abbestellt?

Fernsprechauftragsdienst?

Wertsachen (Schmuck) im Bankschließfach deponiert?

Genug Tierfutter im Haus?

Gas / Wasserhaupthahn geschlossen?

Kühlschrank geleert, abgetaut (außer Tiefkühltruhe) und Stecker gezogen?

Fenster, Türen und Rollläden gesichert?

 

Alles eingesteckt?

Reisepass / Personalausweis, Visum, Führerschein, Kfz-Schein, Versicherungskarte, Impfpass

Devisen, Schecks, Scheckkarte, Kreditkarten

Fahrkarten, Flugscheine, Tickets für Fähre oder Schiff

Kofferanhänger / Schreibzeug

Wohnung abgeschlossen??

 

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Wichtiger Hinweis auf Grund einer Rechtssprechung!
(Auszug aus einem Artikel der Welt am Sonntag)

An Pässe und Visa müssen Reisende selbst denken

Immer wieder werden Reisende am Flughafen abgewiesen, weil sie die notwendigen Reisedokumente nicht dabei haben. So erging es auch einer Mutter mit Ihrem Sohn, die mit im vom Flughafen Hannover zum Familienurlaub nach Bulgarien starten wollte. Da dies wegen des fehlenden Reisepasses des Sohnes verwehrt wurde, kehrte die Familie mit einem Mietwagen nach Bremen zurück, holte zu Hause den Reisepass des Kindes und startete am nächsten Tag von Rostock aus erneut in den Urlaub.  •Die Mehrkosten von rund 900€ klagte die Mutter beim Reisebüro ein, von dem sie die Pauschalreise vermittelt bekommen hatte. Denn dort, so die Ansicht der Klägerin, hätte man auf den Passzwang hinweisen müssen. Das sahen drei Gerichte anders, in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) der die Klage Ende April abgewiesen hat (Aktenzeichen XZR198/04). Begründung: Die Information über Pass- und Visumerfordernisse sei allein Pflicht des Reiseveranstalters- und nicht des Reisebüros, so die Karlsruher Richter.   Reisebüros gelten nur als "Händler" von Reisen, die Veranstalter hingegen als deren "Produzenten". Und diesen Reiseveranstaltern obliegt es, vor Abschluss des Reisevertrages auf alle Pass- und Visumerfordernisse hinzuweisen. So besagt es die BGB-Infoverordnung zum Reiserecht, die die EG-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Reiserechtler haben daran jedoch immer wieder kritisiert, dass mit der Beschränkung auf die Reiseveranstalter diese europäische Richtlinie nur unvollständig umgesetzt sei. "Reisende erwarten Sachkunde des Reisebüros, und daher auch alle notwendigen Informationen über das Reiseland." so Prof. Ernst Führich vom Competenz Centrum Reiserecht (CCR) der Fachhochschule Kempten. "Letztendlich wird man im Reisebüro beraten", so auch der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, Prof. Ronald Schmid. • Auch die Rechtsprechung in Deutschland war in dieser Frage bislang gespalten.  So vertritt das Landgericht Frankfurt, das die richtungsweisende "Frankfurter Tabelle" zur Reisepreisminderung entwickelt hat, eine eindeutige Auffassung: Reisebüros haben die auf Passerfordernisse hinzuweisen. Das Landgericht Bremen hingegen, das den vorliegenden Fall in der Vorinstanz entschieden hatte, sieht die Aufgabe von Reisebüros lediglich darin, Reisen an Touristen zu vermitteln. Folglich seien sie "nur für das Zustandebringen der Reise, nicht aber für deren Durchführung verantwortlich".  • Dieser Ansicht hat sich jetzt das höchste deutsche Zivilgericht angeschlossen. Es gelte aber, so der BGH, eine Einschränkung: Hat sich der Reiseveranstalter "zur Erfüllung dieser Pflicht" - also der Information über Passerfordernisse - des Reisebüros bedient, so haftet der Veranstalter auch für eine schuldhaft unterbliebene Information des Reisebüros:

Risiken bei Formalitäten für die Einreise:

Veranstalter haften: Verplichtet sich der Veransalter, beim Visum zu helfen, haftet er auch für Fehler des REisebüros. Dem Reisenden ist ein Viertel der Schäden zu ersetzten die durch Nichteinreise enstanden (OLG Düsseldorf)

Bei Nichteinreise Rückerstattung: Werden Touristen nicht über die Formaliäten informiert und die Reise mißlingt, können die Verträge gekündigt werden. Der Preis muß zu rückerstattet und Schadenersatz geleistet werden (AG Bad Homburg)